Thongbons Witwenrente / 1 | |
Igo Kirchlechner (shopartcontact@gmail.com) am 11.2.24 an
die Leverkusener Standesbeamtin Mychelle Pohl (Mychelle.Pohl@stadt.leverkusen.de), Betreff: Sterbeurkunde Günther Buchholz, gestorben am 9.9.23 Sehr geehrte Frau Pohl, seit Wochen bin ich bemüht, hier in Thailand der Witwe meines verstorbenen Freundes Günther Buchholz (Thongbon Buchholz, geb. 17.9.1958) behilflich zu sein bei der Beantragung von Witwenrente bei der Bayer-Versorgungskasse, von der Herr Buchholz eine kleine Firmenrente bezog. Leider gibt es nun Probleme mit der unvollständigen Sterbeurkunde, die von Ihnen ausgestellt wurde. Es wäre traurig, wenn man den Antrag der Frau Buchholz wegen dieses Formfehlers ablehnt. Die näheren Zusammenhänge entnehmen Sie bitte der E-Mail-Korrespondenz mit der Bayer-Pensinaskasse, zu finden auf Seite 2 dieser Webpräsentation. Uns bleibt nur noch die Hoffnung, dass Sie uns einen Rat geben könnten, wie man doch noch zu einer brauchbaren Sterbeurkunde gelangen kann. Im voraus vielen Dank für Ihre Mühe, mit freundlichen Grüßen, Igo Kirchlechner Mychelle Pohl an Igo Kirchlechner am 13.2.24 Sehr geehrter Herr Kirchlechner, ich freue mich sehr von Ihnen zu hören. Die Sterbeurkunde ist noch nicht ausgestellt (Sie haben eine Art vorläufigen Nachweis), da noch Unterlagen fehlen. Um die Sterbeurkunde auszustellen benötige ich eine original Eheurkunde von Herrn Buchholz und Frau Thongbon mit beglaubigter Übersetzung UND dem Nachweis, dass die Ehe offiziell im Thailändischen Eheregister eingetragen ist sowie beglaubigte Kopien der Reisepass und Thailändische ID Karte von Frau Thongbon. Alle Unterlagen müssen hier im Original vorliegen. Erst dann kann ich die Ehefrau in die Sterbeurkunde eintragen (was die Bayer AG verlangt). Wäre das zeitnah möglich? Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Mychelle Pohl, Standesbeamtin Stadt Leverkusen Igo Kirchlechner an Mychelle Pohl am 18.2.24 Sehr geehrte Frau Pohl, vielen Dank für Ihre freundliche und ausführliche E-Mail vom 13.2.24, auf die ich erst jetzt zurückkommen kann. Es waren ja nicht nur die Jahre ihrer Ehe, sondern schon einige Jahre zuvor, die sich Thongbon um meinen Freund Günther kümmerte. Daher hat sie auch fast keine Rentenansprüche an den Thai-Staat. Um sich finanziell über Wasser zu halten, ist die kleine alte Dame inzwischen in ihr Heimatdorf im Isaan nahe Buriram, 600 km entfernt von Pattaya, zurückgekehrt und arbeitet dort in der Landwirtschaft für sehr wenig Geld. Dabei hat sie ihre Dokumente stets bei sich, nicht wissend, dass diese für deutsche Behörden kaum mehr Bedeutung haben als Einwickelpapier. Ihr kleines Reihenhaus in Pattaya wird nun von ihrem Sohn aus erster Ehe mit Frau und Kindern bewohnt. Dieser kontrolliert auch sporadisch den Briefkasten draußen, falls doch irgendwann Post kommt von deutschen Rentenversicherern, die aus "Datenschutzgründen" nur den uneingeschriebenen Postweg verwenden und E-Mail-Kontakte ablehnen. - Besonders, wenn diese von Personen ohne schriftliche Vollmacht des Verstorbenen oder seiner analphabetischen Ehefrau stammen. Womöglich ginge es per Telefax leichter, falls jemand sich ein noch funktionierendes Gerät beim Trödler erworben oder vom Schrottplatz für die Behördenkorrespondenz geholt hat. Anscheinend ist den deutschen Dienstleistern nicht bekannt, wie viel Standard-Post hier verloren geht oder bei monsunartigen Wolkenbrüchen und Nichtanwesenheit in den Briefkästen absäuft. Ich möchte Thongbon nicht erneut vergeblich (- wie schon zuvor für den 23-seitigen Antrag der Rentenversicherung Bund und danach ein zweites Mal für die Bayer-Pensionskasse -) die 10-stündige Busfahrt hierher antreten lassen, ohne zu wissen, ob die von Ihnen gestellten Anforderungen überhaupt erfüllbar sind. Behördenkontakte sind für mich halb blinden Greis im 200 km entfernten Bangkok die Hölle, und für Thongbon gilt das vermutlich noch mehr. Ich habe Thongbon daher gebeten, mir Fotos ihrer Heiratsurkunde mit Übersetzung sowie ihrer Thai-ID-Karte per I-Phone durch eine Bekannte in ihrem Heimatdorf übermitteln zu lassen und hänge diese hier zu Ihrer Information an. Vielleicht können Sie akzeptieren, dass Kopien der beiden Heiratsdokumente hier durch den hiesigen Deutsch-Österreichischen Honorarkonsul beglaubigt werden. Und was die Echtheit ihrer Personal-Karte betrifft, so könnte der Konsul eine Lebensbescheinigung ausstellen, wie ich sie alljährlich für den Erhalt meiner Rente an die Rentenversicherung Bund schicken muss. (Kopie deren Rückseite für 2023 ebenfalls zu Ihrer Info anbei.) Mit einer solchen Lebensbescheinigung wäre dann konsularisch bestätigt, dass Thongbon tatsächlich lebt und dass ihre Personalkarte echt und gültig ist. Was den Bestand der Ehe der beiden Buchholzens betrifft, so ist der Name "Buchholz" auf Thongbons ID-Karte ein deutliches Indiz hierfür, denn die Regelung für Familiennamen-Änderung ist in Thailand womöglich noch strenger als in Deutschland. Letztlich aber geht es um die Glaubhaft-Machung, und dafür sollten wohl auch Eidesstattliche Versicherungen von unbescholtenen Leuten wie Herrn Buchholz Nichte Iris Buchholz und meiner Wenigkeit geeignet sein. Und für den Fall, dass man uns deutsch-behördlich weiterhin der Lüge verdächtigen muss, werde ich versuchen, beim hiesigen "Ampör" (Einwohnermeldeamt) einen Ehestands-Nachweis für Thongbon zu bekommen, mag es auch dauern, so lange es wolle. Und dieses Papier wird dann auch noch mal für 100 Euro von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt und für ca. 30 Euro vom hiesigen Konsul erneut beglaubigt. Womit ich dann auch noch einmal auf die endlose Warterei des Bestattungshauses Friedrich auf die Beglaubigung der zum Berliner Thai-Konsulat geschickten Original-Heiratsurkunde hinweisen möchte. Es tut mir leid, dass ich Ihnen hier so viel Text zu lesen gebe. Letztlich aber ist die Kenntnis der Gegebenheiten hilfreich zur Entscheidungsfindung und zur Beurteilung der Tragik, in die eine kleine Thai-Witwe wie Thongbon Buchholz geraten ist. Mit freundlichen Grüßen aus Thailand, Igo Kirchlechner, 18.2.24 Mychelle Pohl an Igo Kirchlechner am 29.2.24 Sehr geehrter Herr Kirchlechner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne unterstützen wir die Familie im Rahmen der Sterbefallbeurkundung. Im Rahmen der Beurkundung ist mir noch nicht ganz klar in welcher Verbindung Sie zu der Familie bzw. der Ehefrau stehen. Als Standesbeamtin darf ich nur Personen Auskunft erteilen, die in gerader Linie mit der verstorbenen Person verwandt sind oder wenn es ein nachgewiesenes berechtigtes Interesse gibt. Dieses muss mir dann entsprechend belegt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich u.a. auch aufgrund des Datenschutzes nur Auskunft an Sie erteilen darf, wenn Sie mir eine Vollmacht der Ehefrau vorlegen. Wir sind verpflichtet, die Sterbeurkunde in angemessener Zeit zu beurkunden. Für die abschließende Beurkundung fehlen mir noch folgende Nachweise, wie bereits in meiner vorherigen Email mitgeteilt: - Vollmacht von Frau Buchholz, dass Sie sie vertreten dürfen - eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses (Herr Kirchlechner), durch die Botschaft - beglaubigte Kopie des Reisepass der Ehefrau (durch die Botschaft) - eine Übersetzung der thailändischen ID-Karte - Heiratsurkunde mit Legalisation und Übersetzung sowie - Nachweis darüber, dass die Ehe im thailändischen Familienregister eingetragen ist - Nachweis zur Namensbestimmung des Familiennamens "Buchholz" (siehe thailändisches Namensrecht) - aktuelles Melderegister von Frau Buchholz mit Postadresse, unter der sie erreichbar ist Jede Urkunde ist im Original vorzulegen, ausländische Urkunden mit deutscher Original-Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers. Sollten Sie Fragen hierzu haben, helfe ich Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen, Mychelle Pohl, Standesbeamtin Igo Kirchlechner an Mychelle Pohl am 5.3.24 Sehr geehrte Frau Pohl, vielen Dank wieder dafür, dass Sie mir als Nicht-Familienmitglied entgegen Ihrer Verbotsrichtlinien geantwortet haben. In welcher Verbindung ich zum Verstorbenen bzw. seiner Witwe stehe, teilte ich Ihnen bereits mit. Es kann von Ihnen nun nachgelesen werden unter der Dass Ihr 8-Punkte-Forderungskatalog von Frau Thongbon Buchholz allein kaum zu erfüllen ist, sagte ich bereits mit meiner E-Mail vom 18.2.24. Vielleicht sollte man diesem Katalog noch folgende zwei Passagen hinzufügen ;-) - Antragsteller müssen vor Dienstleistungs-Beginn einen Hand- oder Kopfstand ausführen - und der diensthabenden Person gleichzeitig oder danach die Schuhe küssen. . Mein Vorschlag, die vier Ihnen zugesandten Dokumente beim hiesigen deutsch-österreichischen Honorarkonsul behandeln zu lassen, fand bei Ihnen offensichtlich keine Beachtung. Und meine ausführliche Schilderung der misslichen Situation, in der sich Thongbon Buchholz hier befindet, traf offensichtlich nur auf Unverstand. - Kein Mitgefühl, keine Hilfsbereitschaft, keine Daumenschrauben-Lockerung, keine Erlaubnis für mitmenschliche Hilfe ohne komplizierte Bevollmächtigungs-Prozedur, und auch keine feministische Solidarität. Annalena Baerbock, Nancy Faeser und auch Robert Habeck sei es geklagt - verteilen diese doch schon lange Gelder an jede/n Dahergelaufene/n, ob mit oder ohne Papiere. . Ich habe den Verdacht, dass es auch im deutschen Behördenwesen "Brandmauern" gibt gegen höheren Arbeitsaufwand und menschliches Wohlwollen. Nun, vier Monate nach meiner ersten Kontaktaufnahme mit der Rentenversicherung Bund und der Bayer-Pensionskasse, werde ich mir diese qualvolle Antrags-Tortur nicht länger antun. Thongbon Buchholz kann sich mit Hilfe ihres Sohnes und durch "Google-Translate" die oben genannte kleine Website übersetzen lassen. Vielleicht findet sie jemanden, der sich statt meiner mit ihr hier in Thailand auf Behörden-Odyssee begibt. Und der auch in Deutschland dort weiter macht, wo ich nun das Handtuch werfe. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verabschiede mich mit freundlichen Grüßen, Empfänger: buergerpostfach@stadt.leverkusen.de / 6.4.2024 Mitteilung: Sterbeurkunde S 586/2024 vom 28.3.2024 / Standesbeamtin Mychelle Pohl Sehr geehrte Damen und Herren, am 9.9.2023 starb mein Freund Günther Buchholz in Leverkusen. Er war seit dem 1.11.2016 mit Thongbon Phachuenjai verheiratet, geboren am 17.9.1958. Sie nahm bei Eheschließung in Bangkok den Namen "Buchholz" an, und dieser war danach in ihrer Personalkarte und allen anderen wichtigen Dokumenten vermerkt. Der Leverkusener Standesbeamtin wurden durch das Bestattungsunternehmen Kopien der Heiratsurkunde sowie deren Übersetzung durch eine staatlich vereidigte Dolmetscherin übergeben. Es hieß, dass diese erst dann von der Standesbeamtin akzeptiert werden könnten, wenn diese von der Thailändischen Botschaft in Berlin beglaubigt worden wären. Man habe die Dokumente dorthin geschickt und warte auf deren Rücksendung. . Nun, nachdem die endgültige Sterbeurkunde vorliegt, ist darin zu lesen "Familienstand nicht bekannt". Die Nichte des Verstorbenen, Frau Iris Buchholz, telefonierte am Donnerstag, den 4.4.24 mit der Standesbeamtin und erfuhr, dass die eingereichte Kopie der Heiratsurkunde und deren Übersetzung durch einen staatl. vereidigten Dolmetscher seit Oktober 2023 bis heute keine Beachtung und auch keine Bearbeitung fand. Man benötige Originale, hat es aber unterlassen, Frau Thongbon Buchholz hierüber zu informieren. Die Sterbeurkunde ist so, wie sie jetzt ausgestellt wurde, völlig nutzlos für Thongbon Buchholz. Damit kann sie weder eine Hinterbliebenenrente beantragen noch als Witwe irgendwelche administrativen Dinge in Thailand regeln. Zumal der Name ihres verstorbenen Gatten in allen Thai-Dokumenten als "Günther" Buchholz vermerkt ist. Andere Namens-Schreibweisen in vorgelegten Dokumenten können bei Abweichung vom Passeintrag des Betreffenden als Fälschung betrachtet und nicht akzeptiert werden. Frau Pohl, die Standesbeamtin, sagte der Nichte des Verstorbenen zu, binnen 3 Wochen eine neue Sterbeurkunde auszustellen mit Namensnennung "Günther" Buchholz. UND HIERZU NUN MEINE BITTE: Frau Thongbon Buchholz sagte mir, sie habe noch ein Original der Heiratsurkunde mit Übersetzung. Um nun als Ehefrau in der noch auszustellenden korrigierten Sterbeurkunde erwähnt zu werden, würde sie dieses Dokument per Post an Frau Mychelle Pohl nach Leverkusen schicken. Bitte können Sie klären, ob dies Akzeptanz bei der Standesbeamtin findet. Vielen Dank im voraus für Ihre Vermittlung, Igo Kirchlechner, 20150 Chonburi, Thailand, den 6.4.24 . PS: Die Rentenversicherung Bund hat inzwischen davon Abstand genommen, im Sterbefall mit trauernden Ehepartnern im Ausland einen Dokumenten-Beglaubigungs-Marathon zu veranstalten. Einfache Abhilfe schafft dieses Formular hier, dessen Verwendung ich auch Ihrem Standesamt empfehle. . Bürgerpostfach der Stadt Leverkusen: Meldungsverarbeitung ID 24-0247 (buergerpostfach@stadt.leverkusen.de) an Igo Kirchlechner, 15.5.2024 Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.05.24, in der Sie nach dem Sachstand Ihrer Eingabe vom 06.04.2024 fragen. Laut Rückmeldung der Fachverwaltung stehen Sie in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zur verstorbenen Person. Eine Vollmacht, die Sie berechtigt, die in Frage kommende Ehefrau zu vertreten, wurde nicht vorgelegt. Demzufolge kann keine Auskunft an Sie erteilt werden. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen. Im Auftrag, Ihr Team Bürgerdialog . Sterbeurkunde S 586/2024 vom 28.3.2024 (Ausschnitt) als Ersatz für die "Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalls" vom 15.9.2023 wegen fehlender Unterlagen. Igo Kirchlechner an Bürgerpostfach der Stadt Leverkusen am 15.5.2024 DIENSTAUFSICHTBESCHWERDE / CC: Dezenat 01 Sehr geehrtes Team Bürgerdialog, vielen Dank für Ihre heutige Antwort. Nachdem die Standesbeamtin Pohl nach wechselseitiger E Mail-Korrespondenz und trotz Erwähnung immer noch nicht verstanden hatte, dass ich der Freund des Verstorbenen war, schickte sie mir am 29.2.24 wohl zur Vermeidung weiteren Nachdenkens u.a. folgenden Textbaustein: "Als Standesbeamtin darf ich nur Personen Auskunft erteilen, die in gerader Linie mit der verstorbenen Person verwandt sind ODER WENN ES EIN NACHGEWIESENES BERECHTIGTES INTERESSE GIBT". Mir will scheinen, die Dame hat Schwierigkeiten, längere Texte mit komplexem Sachverhalt zu begreifen. Womöglich löst sie dieses ihr eigenes Problem dadurch, dass komplizierte Sachverhalte einfach mit inner-behördlichen Anweisungen abgeschmettert oder erstickt werden - wie nun auch in der Stellungnahme Ihrem Bürgerdialog-Team gegenüber. Der Schaden, den sie dadurch einer nahezu auch in Thai-Schrift analphabetischen Witwe Thongbon Buchholz anrichtet, scheint ihr gleichgültig. Völlig absurd ist folglich auch, dass Frau Pohl verlangt, Frau Buchholz solle mir eine Vollmacht ausstellen, die ich ihr im Original - übersetzt und beglaubigt - von Thailand aus vorzulegen hätte. Und dies besonders deshalb, weil sie bis heute trotz besseren Wissens und vorgelegter exzellenter Farbkopien einer Heiratsurkunde nebst Übersetzung immer noch die Tatsache ignoriert, dass Günther und Thongbon Buchholz verheiratet waren. So zumindest behauptet sie es fälschlich in der Sterbeurkunde vom 28.3.24 mit dem gelogenen Satz: "Familienstand nicht bekannt". Zusammenfassend: Ich beanspruche nicht, Frau Thongbon Buchholz' Interessen in irgendeiner Weise vertreten zu wollen. - Das könnten hier nur auch in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte, die aber für Frau Buchholz unbezahlbar teuer sind. Alles, was ich hier tue, ist mitmenschliche NACHBARSCHAFTSHILFE, und die sollte speziell in diesem Fall ("nachgewiesenes berechtigtes Interesse") von Ihnen nicht behördlich erschwert oder ganz verhindert, sondern begrüßt werden. Bitte machen Sie eine Ausnahme und bemühen Sie gegebenenfalls "Künstliche Intelligenz", um in dieser Angelegenheit nach Monaten des Wartens endlich weiter zu kommen. Mit freundlichen Grüßen, Igo Kirchlechner | |
Ein Hund, der die Hand dessen beißt, der ihn füttert und pflegt, wird verwahrlosen und am Ende verhungern. Einem Staatsdiener, der sich über diejenigen erhebt, die sein Gehalt und seine Pension mittragen, und der diese mit willkürlich erdachten Auflagen drangsaliert, sollte Ähnliches widerfahren wie dem bissigen Hunde. (Hans Herbert von Arnim) | |
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